Setzen Sie ihre Handwerkerrechnung von der Steuer ab und sparen Sie Steuern

NEU seit dem 1. Januar 2009:

Lassen Sie sich bis zu 1.200 € ihrer Handwerkerrechnung vom Finanzamt erstatten!

 

Wenn Sie die Handwekerrechnung steuerlich absetzen, können Sie vom Finanzamt bis zu 1.200€ ersattet bekommen, genauer sind die Arbeitskosten, also die Dinstleistung des Handwerkers absetzbar.

 

Bereits seit dem 1. Januar 2006 war es möglich bis zu 3.000€ jährlich von der Steuer abzusetzen, davon wurden aber maximal 20% vom Finanzamt erstattet, das bedeutet eine maximale Erstattung von 600€.

Seit Anfang 2009 hat sich der Satz nun Verdoppelt. Geblieben ist, dass höchstens 20% erstattet werden, doch nun können bis zu 6.000€ abgesetzt werden.

Voraussetzung ist, dass die Dienstleistung auf der Handwerksrechnung extra ausgewiesen werden, damit die Kosten für das Finanzamt nachvollziehbar sind und anerkannt werden.

 

Welche Leistungen kann ich absetzen?

Für folgende Dienstleistungskosten erhalten Sie steuerliche Ermäßigungen:

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Renovierungsmaßnahmen

 

Wer ist berechtigt dazu?

Sowohl Eigentümer als auch Mieter können Handwerkerleistungen absetzen, soweit sie im Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Handwerkerrechnung inkl. Mehrwertsteuer und extra aufgeführten Arbeitskosten
  • da auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist sollten Arbetis- und sonstige Kosten seperat aufgeführt werden
  • Beleg der Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
  • Einreichen der "Quittung" in Form eines Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt

 

Ausnahmefälle

Wenn die Kosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden ist eine Erstattung nicht mehr möglich.

 

Wolfgang Zurek

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